Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Vangenhassend GmbH ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung orientiert sich am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission, vom 11. Oktober 2018, zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Sie kommt den Vorgaben des § 4 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) nach.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für www.vangenhassend.de sowie für sämtliche Subdomains dieser Webseite.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit dem BGG und der BITV weitestgehend, aber noch nicht vollständig, vereinbar. Die Vangenhassend GmbH arbeitet kontinuierlich daran, dass weitere Verbesserungen umgesetzt werden.
Umgesetzte Aspekte
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei:
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Webseite aufgefallen? Dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir werden uns bemühen, eine Lösung zu finden.
Postanschrift:
Vangenhassend GmbH
Hanns-Martin-Schleyer-Str. 3
D-41564 Kaarst
Kontakt:
Telefon +49.2131.29 180-0
info@vangenhassend.de
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Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Barrierefreiheitserklärung wurde am 13.01.2025 erstellt.